Testament erstellen in Korneuburg
Der Notar hilft ihnen, ein Testament richtig zu verfassen. Er erklärt ihnen, was eine Erbseinsetzung und ein Vermächtnis ist, welchen Verwandten ein Anspruch auf einen Pflichtteil zusteht. Er trifft für Sie die richtigen Formulierungen, sodass Auslegungsschwierigkeiten und damit verbundene Streitigkeiten vermieden werden können. Auch Formfehler werden durch ein vom Notar verfasstes Testament vermieden.
Die Österreichische Notariatskammer betreibt bereits seit 1972 das Österreichische Zentrale Testamentsregister, das heute elektronisch geführt wird. Jeder Notar ist verpflichtet, die von ihm verwahrten letztwilligen Anordnungen dort zu melden. Das Register enthält nicht die Urkunden oder deren Inhalt selbst, sondern nur Angaben darüber, von wem das Testament stammt und wo die Urkunde verwahrt wird. Diese zentrale Registrierung dient der Sicherstellung der Auffindbarkeit erbrechtsbezogener Urkunden im Verlassenschaftsverfahren. Der zuständige Notar prüft in jedem Fall, ob im zentralen Testamentsregister eine letztwillige Anordnung des Erblassers gespeichert ist.
Treuhandschaft
Der häufigste Fall einer Treuhandschaft besteht darin, dass der Notar bei Kaufverträgen, bei denen der Käufer den Kaufpreis über eine Bank oder Bausparkasse finanziert ("Fremdfinanzierung"), den Kaufpreis vom finanzierenden Kreditinstitut "zu treuen Handen" mit der Verpflichtung übernimmt, den Geldbetrag an den Verkäufer auszuzahlen, sobald die Forderung des Kreditinstitutes im Grundbuch sichergestellt ist.
Die Treuhandschaft dient daher dem Schutz des Verkäufers, da der Notar sein Eigentumsrecht im Grundbuch erst dann löscht, wenn der Kaufpreis bei ihm erlegt ist,
dem Schutz des Käufers, da der Kaufpreis solange beim Notar verbleibt, bis sein Eigentumsrecht im Grundbuch eingetragen ist,
dem Schutz der finanzierenden Bank, da der Notar den an ihn überwiesenen Geldbetrag erst dann verwenden darf, bis die grundbücherliche Absicherung der Bank erfolgt ist.
Für die schnelle und sichere Abwicklung von Treuhandschaften hat die Notariatskammer ein besonderes, computergestütztes Register eingerichtet: das notarielle Treuhandregister (THR).
Mit der Notartreuhandbank (NTB) steht dem Notar eine eigene Spezialbank für die Verwaltung von Treuhandgeldern zur Verfügung.
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