Rechtsberatung

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Rechtsberatung bei Notar in Korneuburg

Viele Rechtsstreitigkeiten sind durch vorherige Rechtsberatung vermeidbar. Eine solche umfassende, unparteiische Beratung vor der Errichtung eines Vertrages ist eine der Haupttätigkeiten des Notars. Ob es nun um den Kauf eines Hauses, einer Eigentumswohnung, eines Bauplatzes, eine Parzellierung, Schenkungen, Übergabsverträge, gesellschaftsrechtliche Verträge oder die Errichtung eines Testamentes geht, in all diesen Fällen kann eine fachkundige Beratung viel Geld ersparen.

Wird ein Vertrag errichtet, hat der Notar die Interessen beider Vertragsparteien gleichermaßen unparteiisch wahrzunehmen.  

Notare erteilen grundsätzlich eine erste informative Rechtsauskunft kostenlos. Sollte sich daraus ergeben, dass der Notar für die Partei einen Vertrag erstellen oder eine sonstige Tätigkeit ausüben soll, unterbreitet er einen Kostenvoranschlag, auf Grund dessen ihm die Partei im Falle des Einverständnisses den entsprechenden Auftrag erteilt.

Solange Aussicht besteht, einen gerichtlichen Rechtsstreit zu vermeiden, wird Sie der Notar gerne beraten. Sollte sich jedoch auf Grund der Besprechung ergeben, dass eine Klagsführung unumgänglich ist, wird der Notar Sie an einen Rechtsanwalt verweisen, da Notare nicht vor Gerichten Prozesse führen dürfen.

Sachwalterschaft (jetzt Erwachsenenvertretung!)

Ein Sachwalter wird nur für eine geistig, nicht aber für eine körperlich behinderte Person bestellt. Körperlich behinderte Personen können ja trotz ihrer Behinderung Entscheidungen treffen. Eine geistig behinderte Person ist jedoch in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt, sodass zum Schutz vor einer Übervorteilung, im Falle dass Entscheidungne mit Rechtsfolgen zu treffen sind, zum Beispiel Erbschaft, Operation etc. ein Sachwalter bestellt werden muss. Ein Sachwalter wird also nur dann bestellt, wenn ein Bedarf dafür besteht. Solange die behinderte Person von ihren Angehörigen betreut wird und von ihr keine Rechtshandlungen zu tätigen sind, ist eine Sachwalterbestellung nicht notwendig.

Die Bestellung des Sachwalters und die Auswahl der Person des Sachwalters erfolgt durch das Gericht. Der Notar ist Ihnen dabei gerne behilflich. Sofern die nunmehr geistig behinderte Person bereits früher eine Vorsorgevollmacht errichtet hat, wird ebenfalls kein Sachwalter bestellt, da es ja jemanden gibt, der die behinderte Person vertritt und die sie sich selbst ausgewählt hat.

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Montag 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00

Dienstag 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00

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Donnerstag 08:00 - 12:00 13:00 - 17:00

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